GESCHÄFTSBEDINGUNGEN:

1. Der Verkauf der second hand Ware erfolgt im Auftrag und im Namen der Eigentümerin.

2. Bei der Warenannahme wird zwischen Eigentümerin und Inhaberin ein Verkaufspreis festgelegt.

3. Ware, die zu hoch angesetzt wurde, kann von der Inhaberin reduziert werden.

4. Die second hand Ware wird ab der Übergabe 2 Monate zum Verkauf angeboten.

5. Besondere Benachrichtigung über getätigte Verkäufe erfolgt nicht.

6. Auszahlung erfolgt am vereinbarten Abholtermin. (2 Monate nach Übergabe)

7. Wird die Ware zum vereinbarten Abholtermin nicht wieder abgeholt, erlischt nach Ablauf von weiteren 4 Wochen der Eigentumsanspruch und die Inhaberin ist berechtigt die Ware einem karitativen Verband zu überlassen.

8. Der Erlös verkaufter Ware wird für 6 Monate nach Einlieferungstermin bereitgehalten. Danach erlischt der Anspruch auf den Verkaufserlös.

9. Für Beschädigung und Diebstahl kann keine Haftung übernommen werden.

10. UmKleidung nimmt nur saubere, bzw. gereinigte und modische Waren an.